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OLG Karlsruhe, 11.12.2019 - 9 W 39/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
ZPO § 3
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 3
Streitwert eines Abfindungsvergleichs über Neuwertspitze in der Gebäudeversicherung
- Justiz Baden-Württemberg
§ 48 Abs 1 GKG, § 3 ZPO
Gegenstandwert eines Abfindungsvergleichs über die Neuwertspitze in der Gebäudeversicherung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 3
Gegenstandwert eines Abfindungsvergleichs über die Neuwertspitze in der Gebäudeversicherung - rechtsportal.de
GKG § 68 Abs. 1 S. 1
Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Streitwertfestsetzung bei Vergleich in einem Gebäudeversicherungsprozess
Verfahrensgang
- LG Offenburg, 26.07.2019 - 4 O 162/18
- LG Offenburg, 06.09.2019 - 4 O 162/18
- OLG Karlsruhe, 11.12.2019 - 9 W 39/19
Papierfundstellen
- VersR 2021, 62
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.07.1997 - IV ZR 38/97
Streitwert für Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2019 - 9 W 39/19
(Vgl. in diesem Zusammenhang auch die Überlegungen des Bundesgerichtshofs bei der Bewertung des Todesfallrisikos für die Wertfestsetzung bei einer Risikolebensversicherung auf den Todesfall, BGH NJW-RR 1997, 1562.) Für den Vergleichsmehrwert ergibt sich daher folgende Berechnung:. - LAG Düsseldorf, 04.10.2018 - 4 Ta 341/18
Mehrwert eines Vergleichs bei einer allgemein gehaltenen Ausgleichsklausel
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2019 - 9 W 39/19
Dies entspricht den Grundsätzen der Wertfestsetzung bei der Abgeltung von zukünftigen Schadensfolgen, deren Eintritt ungewiss ist (vgl. beispielsweise LAG Düsseldorf, Beschluss vom 04.10.2018 - 4 Ta 341/18 - zitiert nach juris). - VG Leipzig, 15.01.2018 - 4 O 27/17
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2019 - 9 W 39/19
In einem Vorprozess (Landgericht Offenburg - 4 O 27/17 -) haben sich die Parteien über die Regulierung des Schadens durch die Beklagte teilweise geeinigt.